Die Kosten meiner Inanspruchnahme / Beauftragung können vielfältig geltend gemacht werden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so wird diese Ihren Rechtsstreit bezahlen. Andernfalls können Sie mich auch direkt bezahlen.
Kostentransparenz steht bei mir im Vordergrund, d.h. bereits im Vorfeld informiere ich Sie über die entstehenden Kosten, damit Sie auch anhand dieser wichtigen Information entscheiden können, ob eine Beauftragung in Betracht kommt.
Zudem gäbe es die Möglichkeit bei „Geringverdienern“, Studenten oder Leistungs-empfänger (Hartz-IV), die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie sofort und können ihn bei unserem Erst-/ Beratungsgespräch mitbringen. Mit einem Beratungshilfeschein sind alle außergerichtlichen Kosten abgedeckt.
Sollte der Rechtsstreit vor Gericht ausgefochten werden, so kommt Prozess-kostenhilfe in Betracht. Diese beantrage ich gern für Sie.

Nadine Gebauer
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